ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Geltungsbereich, Definitionen
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Magdalena Luise Mielke (nachfolgend "Fotografin" genannt) erteilten Aufträge. Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nach stehenden genannten Bedingungen. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografen.
4. "Lichtbilder" im Sinne der nachfolgenden AGB sind alle hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt werden oder vorliegen, d. h. Negative, Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder auf digitalen Medien, Videos/Slideshows usw.
II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Bildbearbeitung
1. Die Fotografin ist die Urheberin an sämtlichen Lichtbildern im Sinne des deutschen UrhG.
2. Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an ihren Lichtbildern, so ist jeweils nur das einfache private Nutzungsrecht übertragen. Im Einzelnen bedeutet dies folgendes:
a) Die digitalisierten Bilder sind ohne Wasserzeichen oder Copyright-Vermerk und können für den privaten Gebrauch beliebig vervielfältigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Herstellung von
privaten Druckerzeugnissen, insbesondere Fotobücher. Die Bildbearbeitung - analog oder digital - i. S. e. Collage, Montage oder Farbumwandlung u. ä. ist nicht zulässig und bedarf einer vorherigen
Zustimmung durch die Fotografin.
b) Die private Verbreitung auf CD/DVD oder ähnlichen Datenträgern oder im Internet, z. B. durch das Versenden einer E-Mail mit Bildern an Familie und Freunde, ist zulässig. Die Nutzungsbedingungen
gelten in diesen Fällen jedoch für Dritte gleichermaßen, die Haftung hierfür trägt der Auftraggeber.
c) Die Veröffentlichung auf einer privaten Website ist zulässig, vorausgesetzt, die Fotogalerie ist passwortgeschützt. Ist die Galerie frei zugänglich, so ist die Fotografin als Urheberin der Bilder zu
nennen, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als Kennzeichnung unter den Fotos, z. B. "Foto: _Spiegelverdreht.de_ oder _“ Foto: Magdalena Luise Mielke, Spiegelverdreht“
d) Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken wie Facebook u. ä. ist nur zulässig, wenn die Fotografin als Urheberin der Bilder genannt wird, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder als
Kennzeichnung unter den Fotos, z. B. "Foto: _Spiegelverdreht_oder__Magdalena Luise Mielke__
Die Veröffentlichung eines für den privaten Gebrauch bearbeiteten Bildes der Fotografin ist ausnahmslos unzulässig.
e) Die gewerbliche Nutzung, insbesondere die Weitergabe von Bilddateien an Hotels oder andere Dienstleister, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. In diesem Fall setzt eine Weitergabe eine
schriftliche Zustimmung der Fotografin voraus, so wie das das Recht der Fotografin auf Namensnennung gewahrt und eine Verlinkung zur Website der Fotografin vorgenommen wird.
f) Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zu Schadensersatzforderungen.
3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
4. Die Negative verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Vereinbarung und Bezahlung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation
1. Das für die Herstellung der Lichtbilder im jeweiligen Auftrag vereinbarte Honorar versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.
2. Durch den Auftrag anfallende zusätzliche Kosten und Auslagen (Reisekosten, Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Es gelten die allgemeinen Verzugsvorschriften i. S. d. § 286 BGB.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin verwahrt die Negative/Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative/Daten ein Jahr nach Beendigung des Auftrags zu löschen.
V. Nebenpflichten
1. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die
Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Auftragsablauf, Leistung und Gewährleistung
1. Terminvereinbarungen sind Bestandteil des Auftrages.
2. Sämtliche Arbeiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Können und Gewissen ausgeführt oder an andere Firmen auf gleich hohem Niveau weitergegeben.
3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
4. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
5. Der Rücktritt von einem Auftrag oder einer Bestellung ist zu den unter dem Punkt Stornobedingungen angeführten Stornobedingungen und erst nach einer schriftlichen Bestätigung von Magdalena Luise Mielke, Spiegelverdreht Fotografie gültig.
VIII. Preise, Zahlungsbedingungen, Anzahlung
1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
2. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro.
3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
4. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
6. Ein Fototermin kann reserviert werden, gilt allerdings erst bei Erhalt der vereinbarten Anzahlung als gebucht. Bis Erhalt der Anzahlung kann der Termin anderweitig vergeben werden.
7. Bei Auftragserteilung werden 50% des Gesamtbetrages als Anzahlung fällig.
8. Der Rechnungsbetrag ist bei Erstellung des Werkes oder bei Übergabe des fertigen Werkes, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Werkes zahlbar.
IX. Stornobedingungen
1. Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten, falls im Vertrag nicht anderweitig geregelt, folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
a. bis 9 Monate vor dem Hochzeitstermin 30 % des vereinbarten Honorars
b. bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin 50 % des vereinbarten Honorars,
c. bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin 75 % des vereinbarten Honorars,
d. bis 1 Monat vor dem Hochzeitstermin 100% des vereinbarten Honorars.
2. Für Stornierungen aller sonstigen Fotoaufträgen (keine Hochzeit) gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
a. Bis zu 12 Wochen vor dem Shooting Termin kann die Anzahlung als Gutschrift für einen Ersatztermin einbehalten werden oder auf Wunsch zurückgezahlt werden
b. Bis zu 4 Wochen vor dem Shooting Termin kann die Anzahlung als Gutschrift für einen Ersatztermin einbehalten werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Sollte keine Anzahlung geleistet worden
sein, fallen 30% des Shooting Preises als Ausfallpauschale an.
c. Bis zu 2 Wochen vor dem Shooting Termin wird die Anzahlung einbehalten. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Sollte keine Anzahlung geleistet worden sein, fallen 50% des Shooting Preises als
Ausfallpauschale an.
3. Sollte die Fotografin durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen nicht zum vereinbarten Termin erscheinen können, wird dieser Umstand dem Kunden oder der Kundin bestmöglich vorab mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.
4. Für den Fall, dass die Fotografin am Hochzeitstag wegen Krankheit verhindert ist, ist diese Mitglied in einem sozialen Netzwerk vieler Hochzeitsfotografen in ganz Deutschland. Sie verpflichtet sich, alles Erforderliche zu tun, um einen adäquaten Ersatz für sie zu finden. Eine Garantie hierfür kann jedoch ausdrücklich nicht gegeben werden. Bereits getätigte Anzahlungen werden von der Fotografin an das Brautpaar zurückerstattet.
X. Schlussbestimmungen
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.